Widerruf von Baukrediten nicht immer die beste Variante
Derzeit ist der noch mögliche Widerruf von Immobilienkrediten in aller Munde, da Mitte Juni dieses Jahres der sogenannte Widerrufsjoker ausläuft. Dabei geht es darum, dass zahlreiche Kreditverträge im Bereich der Baufinanzierung, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden, eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung beinhalten. Deshalb können die Darlehen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist oder Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung von den entsprechenden Kreditnehmern noch widerrufen werden. Verbraucherzentralen stellen jetzt allerdings klar, dass ein solcher Widerruf nicht immer die optimale Möglichkeit ist, um an günstige Zinsen gelangen. Stattdessen kann die Kündigung des Kreditvertrages mitunter die bessere Option darstellen.
Insbesondere unter der Voraussetzung, dass der Baukredit schon mindestens zehn Jahre in Anspruch genommen wird, ist die Kündigung in den meisten Fällen die für den Kreditnehmer bessere Variante als der Widerruf des Darlehensvertrages, der mitunter durchaus mit Streitigkeiten verbunden sein kann und sich über einen längeren Zeitraum hinziehen kann, falls das Kreditinstitut dem Widerruf nicht akzeptiert. Wer hingegen bereits seit mindestens zehn Jahren einen Immobilienkredit nutzt, der hat per Gesetz ohnehin die Möglichkeit, den Vertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten vorzeitig zu kündigen. Dies gilt auch für den Fall, dass eine längere Zinsvereinbarung getroffen wurde.
Banken dürfen keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen
Dabei ist es wichtig zu wissen, dass auch bei einer solchen vorzeitigen Kündigung keine von den Banken veranschlagten Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt werden muss. Somit haben Verbraucher, die ihren Immobilienkredit auf diese Art und Weise kündigen, die Möglichkeit, von den aktuell sehr niedrigen Kreditzinsen in diesem Segment zu profitieren. Grundsätzlich ist es so, dass man nicht pauschal sagen kann, ob der Widerruf des Kreditvertrages oder die Kündigung die bessere Alternative ist. Aus diesem Grund sollten sich betroffene Kreditnehmer möglichst von kompetenter Seite aus beraten lassen, beispielsweise von den zahlreich vertretenen Verbraucherzentralen.
Beschluss des Bundestages als Hintergrund
Hintergrund der Diskussion darüber, ob der Widerruf des Kreditvertrages oder die Kündigung sinnvoller ist, ist ein kürzlich verfasster Beschluss des Bundestages. Dieser hatte klargestellt, dass solche Kreditverträge, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden und eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung beinhalten, nur noch bis Mitte Juni dieses Jahres widerrufen werden können. Daher ist jetzt für viele Kreditnehmer Eile geboten, die von einer solchen falschen Widerrufsbelehrung betroffen sind. Damit hat der Bundestag eine EU-Richtlinie umgesetzt, nämlich die sogenannte Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Grundvoraussetzung dafür, dass man sich entweder über den Widerruf des Kreditvertrages oder über eine Kündigung Gedanken machen sollte, ist natürlich, dass die Darlehensverträge zu ungünstigeren Zinskonditionen abgeschlossen wurden, als derzeit am Markt anzutreffen sind. Wenn allerdings vom Zeitraum zwischen 2002 und 2010 gesprochen wird, ist es nahezu bei sämtlichen Immobilienkreditverträgen voraussichtlich so, dass die zu zahlenden Kreditzinsen damals zum Teil deutlich höher waren, als die Darlehenszinsen, die Kreditnehmer im Bereich der Baufinanzierung heute zahlen müssen.
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