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Kinder richtig absichern

Krankheiten und Unfälle ereignen sich unverhofft. Auf Folgeschäden und dauerhafte Beeinträchtigungen kann man kaum Einfluss nehmen – wohl aber dafür sorgen, im Schadensfall abgesichert zu sein, um zumindest die finanzielle Bürde zu reduzieren.

Einige Anbieter bieten dafür umfassende Paketlösungen, die diesen Bedarf vermeintlich decken. Das mag bequem sein, gleichzeitig jedoch auch teuer. Meist enthalten die Pakete Versicherungen, die über den individuellen Bedarf hinausgehen – während andere Eventualitäten nur unzureichend abgesichert sind.

Was Versicherungen für das Kind absichern sollten

Die Risiken, während des Aufwachsens zu Schaden zu kommen, sind vielfältig. Das kann sowohl die eigene körperliche Beeinträchtigung durch einen Unfall oder eine Krankheit betreffen als auch ein finanzieller Nachteil sein, der durch einen Schadensfall bei den Eltern eintritt.

Grundsätzlich sollten Versicherungen also mindestens folgende Risiken berücksichtigen:

  • Tod der Eltern oder eines Elternteils,
  • Unfall,
  • Invalidität durch Unfall oder Krankheit,
  • Berufsunfähigkeit der Eltern,
  • Personen- und Sachschäden.

Haftpflichtversicherung

Eltern haften für ihre Kinder – eine weit verbreitete Aussage, die so jedoch nicht zutrifft. Kinder können erst ab einem Alter von sieben Jahren haftbar gemacht werden, für Schäden im Straßenverkehr ab zehn Jahren. So geht ein Geschädigter leer aus, wenn die Eltern ihrer Aufsichtspflicht ordnungsgemäß nachgekommen sind und ein Schaden entstanden ist.

Nur wenn klar ist, dass die unter 7- bzw. 10-jährigen Kinder unbeaufsichtigt einen Schaden verursacht haben, besteht Versicherungsschutz.

Entsprechend sollte die Haftpflicht die erste Versicherung für Kinder sein, die Eltern abschließen. Grundsätzlich sind Kinder dabei in der elterlichen Haftpflichtversicherung bis zum Ende der Ausbildung mitversichert, d. h., es kommt darauf an, dass mindestens ein Elternteil über eine eigene Haftpflichtversicherung verfügt.

Nicht versichert sind hingegen Kinder, die eine zweite Lehre oder ein zweites Studium aufnehmen oder erstmalig eine Berufstätigkeit ausüben.

Diese Versicherungspolice sollte im Übrigen auch schon allein deshalb Pflicht sein, da im Falle eines durch die Eltern verursachten Haftpflicht- oder Personenschadens die Eltern ohne bestehende Versicherung mit ihrem Gesamtvermögen haften.

Bei verursachter Invalidität geht der Schaden schnell in den sechs- oder siebenstelligen Bereich – der bisherige Lebensstandard könnte in so einem Fall nicht mehr gehalten werden.

Gegen einen Aufpreis sind bei vielen Versicherern auch Schäden abgedeckt, die durch jüngere Kinder verursacht werden, als die gesetzliche Altersgrenze es vorsieht.

Invaliditätsversicherung

Zugegebenermaßen sind Invaliditätsversicherungen nicht gerade günstig. Sie schlagen schnell mit 450 Euro pro Jahr zu Buche. Da sie Kinder jedoch nicht nur bei Folgeschäden durch Unfälle, sondern auch bei bleibenden Beeinträchtigungen infolge von Krankheiten oder Infektionen absichern, stellt eine solche Police durchaus eine sinnvolle Ergänzung im Portfolio dar.

Im Falle eines Folgeschadens erhält das Kind eine monatliche Pauschale von etwa 500 Euro und – je nach Vertragsabschluss – eine Einmalzahlung. Damit ist eine Aufstockung der staatlichen Unfallversicherung gegeben, die oftmals nur eine unzureichende Mindestsicherung darstellt.

Die Invaliditätsversicherung ist entweder als Kombipaket zusammen mit der Unfallversicherung oder als eigenständiger Vertrag erhältlich. Als Abschlusskriterium sollte eine Mindestsumme von 150.000 Euro im Schadensfall gelten.

Hier empfiehlt sich außerdem ein frühzeitiger Abschluss: Sobald der Verdacht auf eine Krankheit besteht, kann es schwierig werden, eine Versicherung zu finden.

Private Unfallversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beschränken sich auf Unfälle, die sich auf dem Weg zur Schule oder in den Kindergarten ereignen. Bei Unfällen in der Freizeit, durch die sich eine Invalidität ergibt, springt die Versicherung nicht ein. Entsprechend kann eine solche Zusatzversicherung sinnvoll sein.

Die Unfallversicherung tritt ein, „wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“, d. h., die Kriterien „plötzlich“, „von außen“, „unfreiwillig“ und „Gesundheitsschaden“ müssen erfüllt sein, damit es sich per definitionem um einen Unfall handelt.

Private Krankenhauszusatzversicherung

Diese Versicherung gehört zweifelsohne zur Kategorie der weniger wichtigen Versicherungen. Wie auch bei Erwachsenen lässt sich durch die private Krankenhauszusatzversicherung eine Chefarztbehandlung, gegebenenfalls der Anspruch auf ein Einzelzimmer oder die freie Klinikwahl erwirken.

Was jedoch unter Umständen sinnvoll ist, ist eine Zusatzabsicherung, die auch die sogenannten Rooming-in-Kosten übernimmt. So haben Eltern bei der stationären Behandlung der Kinder die Möglichkeit, im Zimmer des Kindes zu übernachten.

Diese Leistung wird ohne eine Zusatzversicherung nur dann von der Krankenkasse übernommen, wenn der Kinderarzt die Notwendigkeit bescheinigt.

Zahnzusatzversicherung

Angesichts der sinkenden Leistungen der Krankenkassen kann eine solche Versicherung durchaus sinnvoll sein, auch wenn im frühesten Kindesalter im Regelfall noch keine teuren Füllungen oder Implantate anfallen.

Anders sieht es jedoch bei der Behandlung von Zahnfehlstellungen aus. Um diese zu beheben, muss eine medizinische Notwendigkeit gegeben sein – ein nach definierten Klassen festgestellter Schweregrad muss vorliegen, der kleine Fehlstellungen gar nicht erst berücksichtigt.

Doch auch bei Anerkennung einer solchen Fehlstellung bleibt oft ein Eigenanteil übrig, den die Krankenkasse nicht übernimmt – eine private Zusatzversicherung hingegen schon. Entsprechend wichtig ist die Wahl einer Zusatzversicherung, die vor allem kieferorthopädische Leistungen abdeckt.

Zahnzusatzversicherungen werden  mit höherem Eintrittsalter teurer, daher sind die Beitragssätze für junge Kinder noch für kleines Geld zu haben.

Ausbildungs- und Aussteuerversicherungen

Hinter solchen Versicherungspaketen verbirgt sich in der Regel nicht viel mehr als eine Kombination mit einer Kapitallebensversicherung, die zeitlich gebunden ist und zu einem festgelegten Datum, etwa dem 18. Geburtstag, ausbezahlt wird.

Das birgt einige Risiken: Zum einen sind Lebensversicherungen aufgrund des derzeitigen Zinsniveaus relativ unflexibel, zum anderen ist das Geld gebunden. Benötigt man es vor dem vereinbarten Zeitpunkt, so sind mit der Ablöse hohe Kosten verbunden.

Um trotzdem nicht darauf zu verzichten, dass mit Erreichen des 18. Lebensjahrs der Führerschein bereits finanziert ist oder das Kind nach dem Schulabschluss für eine Weile ins Ausland reisen kann, gibt es andere Optionen des Sparens.

Eine bessere Alternative stellt eine flexible Geldanlage dar, die höhere Renditen verspricht und auf die man im Notfall auch zugreifen kann. Das können fest verzinsliche Wertpapiere oder ETF-Fonds sein.

Private Rentenversicherung

Die Renten sind längst nicht mehr so sicher, wie es die Politik bis vor wenigen Jahren weismachen wollte. Dennoch: Der Abschluss einer privaten Rentenversicherung bereits für kleine Kinder ist nicht empfehlenswert.

Testament

Die Kinder sind im Todesfall der Eltern ohnehin die ersten Ansprechpartner, sofern kein Testament vorliegt, das andere Regelungen festlegt. Wer jedoch sicherstellen will, dass die Lebensversicherung die Ausbildung absichert, kann für einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren einen Testamentsvollstrecker einsetzen, der eben jene Sonderwünsche durchsetzt.

Um ein fehlerfreies Testament zu erstellen, sollte man sich nicht scheuen, einen Notar einzusetzen, der dafür sorgt, dass rechtlich alles in Ordnung ist und es nicht aufgrund eines Formfehlers zu Streitigkeiten unter den Kindern kommt.

Versicherungen für die Eltern

Auch Eltern sollten sich Gedanken um die eigenen Versicherungen machen, um das Kind bei unvorhergesehenen Ereignissen nicht in Mitleidenschaft zu ziehen. Fakt ist, dass die staatliche Witwen- und Waisenrente im Todesfall nicht ausreicht.

Diese garantiert dem hinterbliebenen Ehegatten oder Lebenspartner nach einer mindestens einjährigen, zum Zeitpunkt des Todes noch bestehenden Ehe und einer mindestens fünfjährigen Beitragszahlung des Verstorbenen in die Rentenversicherung 60 Prozent der Rente des Verstorbenen (55 Prozent nach neuem Recht).

Die Halbwaisenrente liegt bei zehn, die Vollwaisenrente bei 20 Prozent der Rentenansprüche des/der Verstorbenen bis zum Erreichen des 18. Lebensjahrs beziehungsweise während der Ausbildungszeit bis maximal zum 27. Lebensjahr.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Längst gehören psychische Erkrankungen oder chronische Rückenleiden zum Arbeitsalltag.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die einen Schutz gegen Verdienstausfälle bietet, wenn durch eine Krankheit der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, sollte zur Grundausstattung des Hauptverdieners der Familie gehören. Die Versicherung gleicht Gehaltsausfälle durch monatliche Raten aus.

Risiko-Lebensversicherung

Mit dem Tod eines oder beider Elternteile kommt es schnell zu finanziellen Schieflagen, die auch die ungestörte Entwicklung der eigenen Kinder beeinträchtigt. Damit hier keine Nachteile entstehen, bietet sich der Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung an. Diese greift, wenn eines oder beide Elternteile zu Tode kommen.

Für einen Jahresbeitrag von etwa 150 Euro erhält das Kind abhängig vom Eintrittsalter des Versicherten eine Einmalzahlung von 100.000 bis 150.000 Euro.

Gegenüber der Kapitallebensversicherung bietet die Risiko-Lebensversicherung den Vorteil, dass die Beiträge geringer sind, da neben dem Versicherungsschutz keine Kapitalbildung erfolgt.

Hausratversicherung

Wird bei einem Einbruch oder durch einen Elementarschaden wie Feuer oder Wasser die Wohnungseinrichtung beschädigt, entsteht schnell ein finanzieller Verlust im fünfstelligen Bereich. Kaum jemand hat für diesen Ernstfall Rücklagen gebildet.

Sinnvoll ist daher eine Hausratversicherung, die das Interieur, d. h., alle beweglichen Gegenstände von elektronischen Geräten über Deko, Kleidung und Instrumente bis hin zu anderen Wertgegenständen, gegen genau jene Fälle absichert und gegebenenfalls finanziell ausgleicht. Unter Umständen sind hier auch Fahrräder mitversichert.

Eigentümer benötigen darüber hinaus noch eine Versicherung für das komplette Gebäude.

Checkliste für die Wahl der Versicherung

  • Wie auch bei Versicherungen für Erwachsene lohnt sich bei der Wahl der Versicherung für das Kind ein Versicherungsvergleich.
  • Gesundheitsfragen sollten stets nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet werden. Bei einem wissentlichen Verschweigen von Krankheiten kann die Versicherung auch nachträglich vom Vertrag zurücktreten.
  • Im Schadensfall ist eine lebenslange monatliche Rente einer Einmalzahlung vorzuziehen, um dauerhafte Schäden nicht nur über einen bestimmten Zeitraum abzusichern. Bestenfalls bietet die Versicherung eine Kombination aus beiden Elementen.
  • Es muss eine stetige Anpassung an die Inflationsrate geben, damit der Versicherungsschutz nicht im Laufe der Jahre geringer wird.
  • Als monatliche Auszahlungssumme im Schadensfall empfiehlt sich eine Mindestrente von 1.000 Euro.
  • Neurosen, Psychosen und Verhaltensstörungen können einen Versicherungsausschluss darstellen. Dies ist beim Vergleich zu berücksichtigen.

Fazit

Nicht alle Versicherungen, die der Markt bietet, sind gleichermaßen sinnvoll, um dem eigenen Kind ein risikoarmes Leben zu bieten. Man sollte stets die individuellen Verhältnisse im Blick haben und abwägen, welche Versicherungen wirklich sinnvoll sind.

Dabei sind sich Experten jedoch einig, dass die Reihenfolge stets mit der Absicherung im Notfall beginnen sollte, bevor Gedanken in Richtung Kapitalbildung erfolgen. Das hat den ganz einfachen Hintergrund, dass bei der Wahl einer guten Versicherung im Schadensfall der Lebensunterhalt oder die medizinische Versorgung dauerhaft sichergestellt sind, wenn man sich eventuell nicht mehr selbst darum kümmern kann. Das ist weit mehr wert als eine Summe X für den Führerschein.

 

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